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Beauftragt man einen Detektiv, kommt es zwischen dem Auftraggeber und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet soviel, daß ein Detektiv keinen Erfolg schuldet, da dieser naturgemäß nicht garantiert werden kann.
Die Beauftragung eines Detektivs stellt in einigen Fällen eine Alternative zur Einschaltung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar.
Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung einer staatlichen Institutionen hat & zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine eventuelle Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen. Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen eingeschaltet, in denen die Strafverfolgungsbehörden nicht tätig werden kann beziehungsweise nicht werden darf. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts.
Private Personen schalten Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder diverse andere Familienangelegenheiten ein. Auch von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten, sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt.
Fälschlicherweise wird der Detektiv dem Kaufhausdetektiv gleichgesetzt, der jedoch eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Deshalb gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen solche Erlaubnis nicht. In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben, wie das Zustellen von gerichtlichen Anschreiben. In der BRD machen dies die Gerichtsvollzieher.
Aus diesem Grund haben britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen. |
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