Ausbildung von Detektiven
In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv nicht geregelt.
Das Berufsbildungsgesetz kennt die Bezeichnung & somit den Beruf des Detektivs nicht. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung zum Detektiv ist derzeit auch nicht geplant.
Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bisher leider gescheitert. Dies liegt auch daran, dass erstens die Berufsverbände unter-
einander zerstritten sind und es ihnen nicht gelungen ist, eine gemeinsame Einheit zu bilden & zweitens, auf Grund der wenigen Detektive in Deutschland geringe bis keine Lobbyarbeit betrieben wird.
In Deutschland arbeiten etwa 900 bis 1.000 Detektive, was nicht viel ist. Besonders die Berufsverbände betrachten die Ausbildung zum Detektiv eher skeptisch, da sie im Nachwuchs eine Konkurrenz befürchten.Dies ist insofern nicht verwunderlich, da die Vertreter der Berufsverbände alteingesessene Unternehmer der Detektivbranche sind und waren.
In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv, der Arbeitnehmer heißt dort Berufsdetektivassistent. Das Gewerbe fällt in Österreich unter die reglementierten Gewerbe, erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit.
Rechte und Pflichten für Berufsdetektive sind in der österreichischen Gewerbeordnung geregelt. (§ 94, 129, 130 GewO 1994 (GRNov 2002), (Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2002) |